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B
Kraftwagen bis max. 3,5 T zul. Gesamtmasse, mit Anhänger von max.
750kg Gesamtmasse max. 8 Sitzplätze außer Führersitz.
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Bemerkungen:
Kombination von max. 3500kg z.G. (zul. Gesamtmasse Anhänger nicht
größer als Leermasse des ziehenden Fahrzeugs) Alter 18 Jahre
Schließt ein L, M Entspricht heutiger Klasse 3.
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BE
Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger mit mehr als
750kg z.G.
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Bemerkungen:
Vorbesitz Klasse B erforderlich Alter 18 Jahre Entspricht heutiger Klasse
3.
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A
Kraftrad mit und ohne Beiwagen mehr als 50 ccm oder 50 km/h
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Bemerkungen:
Zunächst 2 Jahre beschrankt auf Kraftrad max. 25 kW und Verhältnis
Leistung/Gewicht max. 0.16 kW/kg. Nach 2 Jahren Erweiterung möglich
Alter 18 Jahre Schließt ein A1, M Entspricht heutiger Klasse 1
und 1a.
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A1
Leichtkraftrad max.125 ccm und 11 kW max. 80 km/h bbH, ohne bbH ab Erreichen
des 18.Lebensjahres.
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Bemerkungen:
Alter 16 Jahre Schließt ein M Entspricht heutiger Klasse 1b.
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C1
Kraftwagen über 3.5 T z.G. bis max. 7.5 T z.G..
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Bemerkungen:
Mit Anhänger max. 750 kg z.G. Vorbesitz Klasse B erforderlich. Ab
50 Jahre nur befristet erteilt. Alter 18 Jahre Entspricht heutiger Klasse
3.
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C1E
Kombination aus Fahrzeug Klasse C1 und Anhänger mehr als 750 kg
z.G..
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Bemerkungen:
Zul.Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 12 T, Zul.Gesamtmasse
des Anhängers nicht größer als Leermasse
des Zugfahrzeugs Alter 18 Jahre Entspricht heutiger Klasse
3.
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C
Kraftwagen von mehr als 3500kg z.G. und Anhänger max. 750kg, nicht
mehr als 8 Sitzplatze außer Führersitz.
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Bemerkungen:
Im gewerbl. Verkehr erst ab 21 Jahren nur befristet erteilt Alter 18
Jahre Entspricht heutiger Klasse 2.
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CE
Kombination aus Lkw über 7.5 T z.G. mit Anhänger mehr als 750
kg z.G. Sattel-Kfz uber 7.5 T z.G..
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Bemerkungen:
Vorbesitz Klasse C erforderlich Alter 18 Jahre Entspricht heutiger Klasse
2.
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M
Mokick, Moped bis max. 50 ccm und max. 50 km/h bbH.
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Bemerkungen:
Alter 16 Jahre Schließt ein L Entspricht heutiger Klasse 4.
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L
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 32 km/h bbH
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Bemerkungen:
Alter 16 Jahre Entspricht heutiger Klasse 5.
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T
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschine über 30 km/h
bis 40 km/h bbH, auch mit Anhänger
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Bemerkungen:
Ab 18 Jahren bis 60 km/h bbH Alter 16 Jahre
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D
KOM mit mehr als 8 Sitzplatzen außer Führersitz und Anhänger
bis max. 750 kg z.G..
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Bemerkungen:
Vorbesitz Klasse B erforderlich nur befristet erteilt Alter 21 Jahre
Entspricht heutiger Klasse 2 + KOM-Schein.
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DE
Kombination aus KOM Klasse D und Anhänger mehr als 750 kg z.G..
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Bemerkungen:
Vorbesitz Klasse D erforderlich nur befristet erteilt Alter 21 Jahre
Entspricht heutiger Klasse 2 + KOM-Schein.
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